"...leistungsgerechte Bezahlung.."
Warum diese Satz in keine Stellenanzeige gehört
Kommt ein Kunde zum Tischler und sagt:
„Bauen Sie mir mal neue Möbel für das Wohnzimmer.
Ich bezahle Sie dann auch leistungsgerecht!“…
Manchmal muss man die Perspektive drehen, um zu verstehen, welche Wirkungen unsere Aussagen hinterlassen.
Die Idee ist klar: Wir alle wollen unsere Mitarbeiter „leistungsgerecht“ bezahlen. Der „Normale“ bekommt normalen Tariflohn. Der Top-Performer soll etwas extra bekommen.
Ich glaube, dass die meisten Handwerksunternehmer „leistungsgerechte Bezahlung“ sehr positiv meinen. Sie wollen damit zeigen, dass sie bereit sind gute Leistungen zu honorieren. Doch merken Sie vielleicht an dem Beispiel des Kundenauftrags, dass die Aussage für den Adressaten – also den potenziellen Bewerber – durchaus negativ sein kann.
Er impliziert suggestiv ein gewisses Misstrauen. Darum haben wir mal die möglichen Negativ-Auswirkungen einer solchen Handwerker Stellenanzeige zusammengefasst:
1. „Leistungsgerecht“ lässt sich nicht eindeutig definieren
Haben Sie fest definierte Parameter, nach denen Sie die Leistung Ihres Teams beurteilen?
Werden Ihre Dachdecker z.B. danach bewertet, wie viele qm Dachpfannen sie pro Stunde ordentlich auf´s Dach bringen? Oder richtet sich das Gehalt Ihrer Elektriker nach der Reklamationsquote?
Mal ehrlich: Kaum ein Betrieb kann so klare Parameter definieren, um danach Gehalt und evtl. Boni zu richten. Also ist „leistungsgerechte Bezahlung“ immer eine subjektive Einschätzung.
Hier liegt der Hase im Pfeffer: Denn die Hirnforschung lehrt uns, dass eigentlich jeder Mensch seinen eigenen Beitrag zur Team-Leistung höher einschätzt, als es realistisch wäre.
Über den Autor
„Erkennen. Entwickeln. Machen“ Mit diesem Fokus hat Daniel Dirkes sich als Handwerks-Berater deutschlandweit einen Namen gemacht. Mit seinem unkonventionellen Ansatz hat er zahlreichen Handwerkern geholfen und selbst ein erfolgreiches Bauunternehmen aufgebaut.
Daniel hat Vorträge & Workshops vor tausenden Handwerkern gehalten. Über 70 Fachartikel veröffentlichte er in allen führenden Handwerks Zeitschriften. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen die strategische Ausrichtung, Führung, Marketing und Mitarbeitergewinnung.
Unternehmensberater, Werbeagentur, Software-Haus – so könnte man uns einordnen. Doch letztlich ist die Auf Kurs GmbH eines:
Impulsgeber, Wegweiser und praktisch orientierte Fachkraft für Unternehmenserfolg.
Wir sind deutschlandweit für Handwerker mit durchschnittlich 1 – 200 Mitarbeitern tätig. Unser Ansatz ist außergewöhnlich, da wir Beratung direkt mit der Umsetzung der Maßnahmen kombinieren und so Verantwortung für unsere Empfehlungen übernehmen.
Über Auf Kurs
2. Fehl- bzw. andere Interpretationen
Unsere vielleicht positiv gemeinten Statements können bei Außenstehenden durchaus anders ankommen. Fragen Sie doch mal ganz neutral im Bekanntenkreis unter Arbeitnehmern, was sie vom Satz „leistungsgerechte Bezahlung“ halten. Sie werden feststellen, dass es einige gut finden – aber andere (auch die Top-Performer) die Aussage als sehr negativ wahrnehmen.
„Wieder so ein Unternehmen, das die Leute mit Versprechungen lockt – und sie dann doch nur ausnutzt“ könnte so eine Reaktion sein.
Das hängt oft mit der weit verbreiteten Rollenverteilung zusammen. Auf der einen Seite der raffgierige Unternehmer, auf der anderen Seite der ausgebeutete Arbeitnehmer. Dass gerade die Handwerker hier anders sind und oft tolle Bedingungen bieten, ist (leider) noch nicht in den Köpfen verankert.
Daher kann die Formulierung Sie durchaus in eine Ecke rücken, in die Sie gar nicht gehören.
Besser kann man es mit anderen Formulierungen machen.
3. Potenziell demotivieren Sie Ihre jetzigen Mitarbeiter
Bei uns rief ein Maler an. Er hatte eine Stellenanzeige in einem Job-Portal geschaltet. Prompt folgte eine anonyme, negative Bewertung des Malerbetriebs. Ein unzufriedener Mitarbeiter hat seinem Ärger Luft gemacht und seinen Chef daran erinnert „Er möge doch zuerst mal seine eigenen Leute vernünftig leistungsgerecht bezahlen, statt Andere damit anzulocken“.
Das muss natürlich bei Ihnen nicht so laufen, aber gerade das Gehaltsgefüge ist in einem Handwerksbetrieb ein sensibles Thema. Überlegen Sie also bei solchen Stellenanzeigen immer auch wie die Wirkung intern ist.
Fazit: Warum nicht „ein Gehalt, mit dem Du zufrieden bist“ statt leistungsgerechter Bezahlung?
Für mich impliziert die Aussage leistungsgerechte Bezahlung immer ein gewisses Misstrauen. Ich kann das als Unternehmer selbst sehr gut verstehen. Man kann nach einem mal Probearbeiten einfach kaum sorgfältig einschätzen, wie ein Mitarbeiter leistungsmäßig einzustufen ist. Also gucken wir uns das mal an und zahlen dann leistungsgerecht. Doch wäre es nicht einfacher direkt mehr Vertrauen zu schenken?
Ob für meine Auf Kurs GmbH oder mein Bauunternehmen Concept – bei jedem Mitarbeiter, den ich einstelle, frage ich immer nach dem Gehaltswunsch. Ich selbst gebe nichts vor.
In 100% der Fälle, bei denen eine Einstellung erfolgte, habe ich bisher immer exakt der Gehaltsvorstellung entsprochen, die ein Bewerber äußerte. Kam mal jemand mit einer (für unseren Betrieb) überzogenen Vorstellung, habe ich das offen angesprochen und dem Bewerber mitgeteilt, dass er nicht in unsere Team-Gehaltsstruktur passt.
Mit diesem Vorgehen konnte ich motivierte Mitarbeiter gewinnen und – viel wichtiger – die Motivation des bestehenden Teams aufrecht erhalten. Bei uns weiß somit jeder, dass er das verdient, was er selbst definiert hat.
Warum also nicht in der nächsten Stellenanzeige direkt schreiben: Wir zahlen so, dass du damit zufrieden bist!
Denn das ist doch, was wir alle wollen: Wir wollen fair bezahlt werden. Dieses „fair“ definiert dabei jeder subjektiv selbst.
Denken Sie mal darüber nach.
Alles Gute und viel Erfolg beim Mitarbeiter gewinnen
Ihr Daniel Dirkes
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